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   VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08   

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https://dejure.org/2009,12441
VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08 (https://dejure.org/2009,12441)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2009 - 9 S 2890/08 (https://dejure.org/2009,12441)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 9 S 2890/08 (https://dejure.org/2009,12441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein weiterer (Teil-)Grundbetrag einer Fahrschule für weitere Ausbildung eines Fahrschülers nach Nichtbestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung - Unterlassungsanordnung der Erlaubnisbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Fahrlehrers auf erneute Zahlung eines (Teil-)Grundbetrags für die weitere Ausbildung nach Nichtbestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeit einer Erlaubnisbehörde zu einer Unterlassungsanordnung bei erneutem Verlangen eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Fahrlehrers auf erneute Zahlung eines (Teil-)Grundbetrags für die weitere Ausbildung nach Nichtbestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung; Möglichkeit einer Erlaubnisbehörde zu einer Unterlassungsanordnung bei erneutem Verlangen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundbeträge nach nicht bestandener Fahrprüfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein neuer Grundbetrag nach nicht bestandener Fahrprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 734 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (so BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, sowie Kammerbeschluss vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 -, NVwZ 2001, 1343; dazu auch BGH, Beschluss vom 18.04.2000 - XI ZB 1/00 -, NJW 2000, 2511).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2003 - 9 S 2037/03

    Fahrlehrer - Fahrschulausbildungsverbot an einem bestimmten Ort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08
    Diese Regelungstechnik enthält indes keine bewusst abschließende Ausformung und schließt einen Rückgriff auf allgemeinere Bestimmungen daher nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 21.10.2003 - 9 S 2037/03 -, VBlBW 2004, 306).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (so BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, sowie Kammerbeschluss vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 -, NVwZ 2001, 1343; dazu auch BGH, Beschluss vom 18.04.2000 - XI ZB 1/00 -, NJW 2000, 2511).
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZB 1/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unrichtiger Adressierung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (so BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99, sowie Kammerbeschluss vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 -, NVwZ 2001, 1343; dazu auch BGH, Beschluss vom 18.04.2000 - XI ZB 1/00 -, NJW 2000, 2511).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1997 - 25 B 622/97

    Fahrschulerlaubnis; Auflagen; Sicherstellung der Erfüllung der Pflichten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08
    Mit dem Instrumentarium der nachträglichen Auflage wird der Erlaubnisbehörde daher ein im Verhältnis zum Widerruf milderes Mittel an die Hand gegeben, um den vorschnellen Erlass einer Widerrufsverfügung vermeiden und dem Erlaubnisinhaber seine Verpflichtungen verbindlich vor Augen führen zu können, ohne bereits das scharfe Schwert der fehlenden Zuverlässigkeit ins Felde führen zu müssen (vgl. ausführlich zur Anwendbarkeit des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG auch OVG NRW, Beschluss vom 27.08.1997 - 25 B 622/77 -, NWVBl 1998, 242).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Angebots einer Fahrschule außerhalb der

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung bereits seit den 1970er Jahren der Grundbetrag des Fahrschulentgelts durchgängig als "Grundgebühr" bezeichnet (so OLG Bamberg, NJW 1970, 1377; OLG Karlsruhe, WRP 1975, 748; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1977 Nr. 26 = juris Tz. 48; OLG Köln, VersR 1981, 587; OLG Koblenz, VkBl. 1998, 579; LG Kassel, WRP 2006, 620; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08 - juris Tz. 3, 29).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2010 - 12 K 2463/09

    Berufskraftfahrerqualifikation: Anerkennung einer Ausbildungsstätte; Zulässigkeit

    Die Behörde soll im Stande sein, durch die Anordnung einer geeigneten Nebenbestimmung zu verhindern, dass die Vergünstigung nach dem Erlass des Verwaltungsaktes noch in Anspruch genommen wird, obwohl die für ihre Gewährung maßgebenden gesetzlichen Voraussetzungen entfallen sind (Obermayer VwVfG, 3. Auflage § 36 Rn. 32; OVG Koblenz, Urteil v. 18.06.1999 - 2 A 10717/99, NZV 1998, 263 - 274; VGH Mannheim, Urteil v. 22.12.2009 - 9 S 2890/08, DVBl. 2010, 734 ff.).
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